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GEMA Meldungen einreichen...Die noch nicht eingereichten GEMA-Anmeldungen für Chorveranstaltungen des Jahres 2011 müssen über den zuständigen Sängerkreis/Kreischorverband eingereicht werden und spätestens am 27. Januar 2012 in der Geschäftsstelle in Duisburg vorliegen. Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die GEMA-Gebühren müssen dann von den Chören selbst bezahlt werden. |