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Coronabedingte Sonderregelung zum Live-Streaming wird bis zum 31.12.2020 verlängert.

Die getroffene Sonderregelung zum Live-Streaming von Veranstaltungen, die aufgrund des Conrona-Virus abgesagt werden mussten, hat die GEMA aus Kulanz bis zum 31.12.2020 verlängert.

Diese Regelung gilt für alle Mitgliedschöre im DCV auf der Grundlage des DCV-Rahmenvertrags mit der GEMA.

 

Die GEMA sieht folgende Regelung vor:

„Für Veranstalter mit bestehenden Pauschal- oder Lizenzverträgen

Sie müssen ihre Veranstaltungen wie Konzerte etc. aufgrund der aktuellen Lage um den Corona-Virus absagen oder die Location schließen. Wenn Sie an Stelle der ursprünglich geplanten Veranstaltung eine Live-Übertragung derselben sattfinden lassen, dann ist dieser Live-Stream als Ersatz der vertraglich geregelten Veranstaltung vom bestehenden Pauschal bzw. Lizenzvertrag gedeckt.

Eine separate Lizenzierung des Livestreams ist nicht notwendig. Bestehende Lizenzverträge müssen Sie nicht kündigen, sondern können weiterlaufen.“

 

Das bedeutet für Sie:

-Wenn Sie Ihr Konzert über die eigene Homepage öffentlich gemacht haben:

Bitte melden Sie Ihre Konzerte wie gewohnt und vermerken Sie unter „Bezeichnung der Chorveranstaltung“ den Zusatz „per Live-Stream“. Die sonst für solche Veröffentlichungen notwendigen Lizenzverträge VR-OD 10 müssen (bis zum 31.12.2020) nicht abgeschlossen werden. Bestehende Verträge sollen aber nicht gekündigt werden.

-Wenn Sie für den Live-Stream Social Media Plattformen wie YouTube oder facebook genutzt haben, ist keine Lizensierung und keine Meldung erforderlich.

 

 

 

 

 

 

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